Bekanntmachungen zum Coronavirus

( Stand 19.03.2020 )

Bekanntmachungen vom Land Brandenburg:

Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit dem Coronavirus macht kontaktreduzierende  Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik und der Unterbrechung der Infektionsketten erforderlich. Daher hat das Land von den Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch gemacht.

Die Verordnung umfasst insbesondere die Untersagung jeglicher Veranstaltung ab 50 Teilnehmern, darunter gelten genaue Vorgaben für zu führende Anwesenheitslisten.

Ab 18. März müssen Verkaufsstellen des Einzelhandelsfür den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Damit können in großen Einkaufsmalls diese Verkaufsbereiche geöffnet bleiben. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.

Der Sportbetrieb in und auf allen Sportanlagen ist untersagt und die Nutzung öffentlicher Spielplätze verboten. Die Schließung / Sperrung des Spielplatzes in Prieschka wurde am 18. März durch das Bauamt umgesetzt, mittels Sperrungen (wo baulich/technisch möglich) und Aushängen.

Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

Zudem sind Beisetzungen auf kommunalen Friedhöfen nur unter freiem Himmel und im möglichst kleinem Kreis durchzuführen. Die Trauerhallen stehen nicht zur Verfügung.

Bekanntmachungen vom Landkreis Elbe Elster und der Verbandsgemeinde Liebenwerda:

Am 16.03.2020 wurde durch Herrn Verbandsgemeindebürgermeister Quick der Krisenstab der Verbandsgemeinde Liebenwerda gebildet. Er besteht aus dem Verbandsgemeindebürgermeister, den Beigeordneten, allen Amtsleitern und dem Verbandsgemeindewehrführer. Er wird täglich am Morgen zusammen treten.

Aufgrund der vorliegenden Allgemeinverfügungen des Landkreises und nach einer Telefonschaltkonferenz des Landrates mit allen Hauptverwaltungsbeamten wurden folgende Entscheidungen getroffen, die sich in der Umsetzung befinden:

Bereits am 17. März wurden informiert, dass die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser unterbleiben muss. In Prieschka betrifft dies das Feuerwehrdepot und dem Jugendclub.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Liebenwerda ist ab Mittwoch, den 18. März 2020, an allen Standorten für Besucher geschlossen. Mit diesem Schritt folge man den Empfehlungen des Landkreises Elbe-Elster zur Vermeidung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV 2, so Verbandsgemeindebürgermeister Herold Quick. Die Maßnahme gilt bis auf weiteres.

In der Stadt Bad Liebenwerda sind neben dem Rathaus weiterhin davon betroffen:

die Tourist Information auf dem Roßmarkt, das Elster Natoureum Maasdorf, das Stadtarchiv, die Stadtbibliothek, das Freizeit- und Medienzentrum „Regenbogen“ und die Lausitztherme Wonnemar.

Die Mitarbeiter der Verwaltung sind nach wie vor per Telefon oder E-Mail zu erreichen. Zur Klärung allgemeiner Anliegen wird Einwohner*innen empfohlen, sich telefonisch an eines der vier Bürgerbüros zu wenden. Ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung können in dringenden und nicht aufzuschiebenden Angelegenheiten die Bürgerbüros im Einzelfall auch persönlich aufgesucht werden. Damit soll vermieden werden, dass Menschenansammlungen in den Wartebereichen entstehen und somit das Infektionsrisiko unnötig erhöht wird.

Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Liebenwerda ist unter folgender Telefonnummern zu erreichen:    035341 155-123

Zur Klärung allgemeiner Anliegen und Anfragen schaltet die Verbandsgemeinde Liebenwerda ab Donnerstag, den 19.03.2020, jeweils in der Zeit von 8:00-15:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 035341 155 436.

Alle Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Liebenwerda werden abgesagt. Dies betrifft auch öffentliche Ortbeiratssitzungen, Einwohnerversammlungen. Der Ortsbeirat und der Ortsvorsteher von Prieschka wirken im Rahmen ihrer Funktion ebenso auf die weitgehende Reduzierung von Sozialkontakten hin und verzichten auf die Besuche zu Geburtstagen, Jubiläen und ähnliches.

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda bittet alle Bürger*innen, dass die beabsichtigte Eindämmung des Infektionsgeschehens nur gelingen kann, wenn jeder Mensch eigenverantwortlich mitwirkt und Sozialkontakte mit körperlichem Bezug so weit wie nur möglich unterbleiben. Hier ist jeder Einzelne gefragt, wirklich das Motto „ich bleibe daheim“ umzusetzen und sich nicht in Ersatz der nunmehr wegfallenden Möglichkeiten auf privater Ebene umfassend in soziale Kontakte mit physischer Nähe zu begeben. Dies ist unsere gemeinsame Verantwortung in der Gesellschaft zum Schutz der Risikogruppen und damit auch der Menschen, die uns nahe sind.

Informationen zum Coronavirus

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Wenn die Praxis zu hat, hilft Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suche nach einer Praxis in Ihrer Nähe, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117 – Internet: www.116117.de


Für allgemeine Fragen zum Corona-Virus wird gebeten, sich vorzugsweise auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu informieren. Dort ist unter www.rki.de rund um die Uhr gesichertes Expertenwissen täglich aktualisiert aus erster Hand abrufbar.

Fragen und Antworten:

Was sind die Symptome zum Coronavirus ?

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann unter anderem zu folgenden Symptomen führen:

  • Husten,
  • Gliederschmerzen,
  • Fieber,
  • einige Betroffene leiden auch an Durchfall.

Die Symptome ähneln also denen einer normalen Erkältung. Schnupfen wird eher selten beobachtet.

Wie wird der Coronavirus übertragen?

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion – etwa beim Husten und Sprechen.

Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.

Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die keine, nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten.

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen ?

Wie bei einer Grippe oder Erkältung schützen:

  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife,
  • Husten- und Nies-Etikette: Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich von anderen Personen abwenden.
  • Abstand zu Erkrankten: wenn möglich größere Menschengruppen meiden, auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten,
  • Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen,
  • häufiges Lüften der Innenräume

auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der aktuellen Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Was ist der Unterschied zwischen Corona und einer Grippe?

Die Unterscheidung allein nach Symptomen gestaltet sich schwierig. Zu Beginn kann sich die Infektion wie eine gewöhnliche Erkältung mit Husten und Fieber anfühlen. In schweren Fällen kann sich eine Lungenentzündung entwickeln und Atemnot hinzukommen.

Influenzaviren machen meist schlagartig sehr krank, mit Fieber und Gliederschmerzen ein bis zwei Tage nach der Infektion.

Hat man den Verdacht, an einer Infektionskrankheit zu leiden, sollte man seine Hausärztin oder seinen Hausarzt anrufen, und dabei unbedingt sagen, falls und weshalb man den Verdacht hat, das Corona-Virus zu haben.

Quelle: msgiv.brandenburg.de